Finanzielle Unterstützung

Ausbildungsförderung

BOS-Schüler der Klassen 12 und 13 erhalten in der Regel - auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen - finanzielle Unterstützung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (= das elternunabhängige BAFöG). Schüler der BOS-Vorstufe erhalten gegebenenfalls das elternabhängige BAFöG.

Zuständig ist das Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim, Ihren Ansprechpartner finden sie hier.

Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zum BAföG "Das neue BAföG".
Ab sofort besteht auch die Möglichkeit, den BAföG-Antrag direkt online zu stellen.

Eine Übersicht finden Sie ebenfalls auf der Web-Seite Berufliche Oberschule Bayern Stichwort "Förderung" sowie auf der Seite  "Finanzielle Hilfen"  des Landratsamtes Mindelheim.

 

Fahrkostenerstattung

Zuständig ist das Landratsamt des Schülerwohnsitzes, ein Anrecht auf Kostenerstattung besteht in vielen Fällen nicht.

Im Landkreis Unterallgäu und in allen anderen bayerischen Landkreisen gilt folgende Regelung: Ein Anspruch (Grundvoraussetzungen: Der Schulweg ist länger als 3 km und die besuchte Schule ist die nächstgelegene Schule dieses Typs) besteht nur, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • die Familienbelastungsgrenze für Schulwegfahrkosten von zur Zeit 440,00 Euro im Jahr wird überschritten

  • die Familie erhält im August vor Schuljahresbeginn für mindestens drei Kinder Kindergeld

  • der Schüler selbst oder der Unterhaltsleistende erhält Sozialhilfe

  • der Schüler ist wegen dauernder Behinderung auf eine Beförderung angewiesen

Der Antrag muss vor dem 1. November, der dem Schuljahr folgt, beim Landratsamt gestellt werden. Alle Inforamtionen und Unterlagen finden Sie auf der Seite  "Finanzielle Hilfen"  des Landratsamtes Mindelheim.

 

Oskar-Karl-Forster-Stiftung

Aus Mitteln der Oskar-Karl-Forster-Stiftung können Schülern an Fachoberschulen und Berufsoberschulen einmalige Beihilfen

  • zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z. B. Musikinstrumente), oder
  • zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), gewährt werden.

Hier finden Sie das Merkblatt „Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds“.

Der Schüler beantragt die Beihilfe mit dem Antragsformular für Schüler.

Zusätzlich muss die Datenschutzerklärung Oskar-Karl-Forster-Stipendium ausgefüllt werden.

Antragsformular und Datenschutzerklärung werden an der Schule abgegeben.

 

Schulgeld, Kosten

Der Schulbesuch ist kostenfrei. Verlangt werden lediglich geringe Beträge zur Umlage von Kosten für Kopien, Papier, Ausbildungsnachweise, Jahresbericht.