FOS-Schüler erhalten in der Regel keine finanzielle Unterstützung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Fragen bzgl. der Ausbildungsförderung sind an das für die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständige Landratsamt zu richten.
Unter folgendem Link finden Sie aktuelle Informationen zum Thema BAföG "Das neue BAföG".
Eine Übersicht finden Sie ebenfalls auf der Web-Seite Berufliche Oberschule Bayern Stichwort "Förderung" sowie auf der Seite "Finanzielle Hilfen" des Landratsamtes Mindelheim.
Zuständig ist das Landratsamt des Schülerwohnsitzes, ein Anrecht auf Kostenerstattung besteht in vielen Fällen nicht.
Im Landkreis Unterallgäu und in allen anderen bayerischen Landkreisen gilt folgende Regelung: Ein Anspruch (Grundvoraussetzungen: Der Schulweg ist länger als 3 km und die besuchte Schule ist die nächstgelegene Schule dieses Typs) besteht nur, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
die Familienbelastungsgrenze für Schulwegfahrkosten von zur Zeit 440,00 Euro im Jahr wird überschritten
die Familie erhält im August vor Schuljahresbeginn für mindestens drei Kinder Kindergeld
der Schüler selbst oder der Unterhaltsleistende erhält Sozialhilfe
der Schüler ist wegen dauernder Behinderung auf eine Beförderung angewiesen
Der Antrag muss vor dem 1. November, der dem Schuljahr folgt, beim Landratsamt gestellt werden. Alle Inforamtionen und Unterlagen finden Sie auf der Seite "Finanzielle Hilfen" des Landratsamtes Mindelheim.
Aus Mitteln der Oskar-Karl-Forster-Stiftung können Schülern an Fachoberschulen und Berufsoberschulen einmalige Beihilfen
Hier finden Sie das Merkblatt „Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds“.
Der Schüler beantragt die Beihilfe mit dem Antragsformular für Schüler.
Zusätzlich muss die Datenschutzerklärung Oskar-Karl-Forster-Stipendium ausgefüllt werden.
Antragsformular und Datenschutzerklärung werden an der Schule abgegeben.
Der Schulbesuch ist kostenfrei. Verlangt werden lediglich geringe Beträge zur Deckung von Kosten für Kopien, Papier, Ausbildungsnachweise, Jahresbericht.